Der Antragsteller muss Mitglied im Österreichischen
Dobermannklub (ÖDK) sein.
Es zählen nur die Bewertungen von Österr. Ausstellungen mit
mind. CACA-Vergabe.
Der Titel wird auf Antrag des Besitzers verliehen. Errechnung
für die Titelvergabe erfolgt nach eingegangenen Anträgen.
Antragsfrist ist der 31.01. des Folgejahres.
Der Titel ÖDK Jahresklubchampion berechtigt nicht zur Meldung in
der Championklasse. |